Kosten
Therapie - Supervision - Coaching
Psychotherapie, Paartherapie und Supervision:
120.- € / Zeitstunde - Paarsitzungen dauern in der Regel 1,5 StundenCoaching 150.- € Firmen / 120.- € Selbstständige - pro Zeitstunde
Zahlungsart
Sie erhalten jeweils am Monatsende eine Rechnung per E-Mail. Da ich von der Umsatzsteuer befreit bin, enthalten die Rechnungen keine MwSt.
Absagebedingungen
Sie können die Sitzungen kostenfrei bis zum Abend des Vortages absagen.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass die rechtliche Grundlage der von mir angebotenen Psychotherapie das Heilpraktikergesetze ist.
Vorgespräche, Frequenz und Dauer
Eigentlich immer geht es im ersten Treffen schon sehr zur Sache und die Veränderung beginnt - insofern berechne ich den vollen Betrag auch für die erste Sitzung. Sollte sich kein vertrauensvolles Arbeitsbündnis bilden oder andeuten, berechne ich den halben Satz.
Wie bei allen therapeutischen Behandlungen besteht keinerlei Verpflichtung, die Therapie fortzusetzen, wenn Sie sich nicht gut aufgehoben fühlen. Die Häufigkeit und Dauer der Sitzungen bestimmen Sie selbst.
In der Regel kommen Paare im ersten Monat ein- bis zweimal gemeinsam. Anschließend liegen die Intervalle meist bei 2 bis 4 Wochen. Da eine Paarberatung durchschnittlich 5 bis 15 Sitzungen umfasst, bleibt der finanzielle Aufwand in einem überschaubaren Rahmen.
Einzelklient:innen besuchen die Therapie in der Regel ein- bis fünfmal im Monat, teils auch für 1,5 Stunden pro Sitzung. Die Gesamtdauer der Einzeltherapie ist sehr individuell und kann von einer einzigen Sitzung bis hin zu einer mehrjährigen intensiven Begleitung reichen.
Kostenübernahme
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten für meine Behandlungen in der Regel nicht.
Einige private Kassen übernehmen oder bezuschussen die Einzeltherapie. Genaueres erfahren Sie dazu von Ihrer Krankenkasse. Fragen Sie dort gezielt nach der Kostenübernahme für eine Behandlung nach den Punkten 19.1, 19.2 und 20.1 Psychotherapie oder Atemtherapie der Heilpraktiker-Gebührenordnung. Sie finden unter diesem Link gut Hinweise Gebührenordnung und Kostenübernahme
Die Einzeltherapie ist oft beihilfefähig.
Es gelten die allgemeinen Rechtsbedingungen für Heilbehandlungen.
Behandlung und Honorar:
Heilpraktiker üben ihren Beruf eigenverantwortlich aus und zählen zu den freien Berufen im Sinne des § 18 EStG. Die Tätigkeit der Heilpraktiker beruht auf einem zum bürgerlichen Recht gehörenden Dienstvertrag mit dem Patienten. Der Vertrag ist laut § 145 BGB nicht an eine Form gebunden und kann auch ohne ausdrückliche Vereinbarung durch schlüssige Handlungen zustande kommen. Der Heilpraktiker schließt mit dem Patienten einen Dienstvertrag (§§ 611 - 630 BGB), der ihn zur Leistung der versprochenen Dienste, wie Bemühen um Heilung oder Linderung der Krankheit im gegenseitigen Einverständnis, den Patienten zur Gewährung einer Vergütung verpflichtet. Nach § 611 BGB ist die Höhe der Vergütung der freien Vereinbarung zwischen Heilpraktiker und Patient überlassen. Wenn beim Zustandekommen des Behandlungsvertrages über eine Vergütung nicht gesprochen wurde, so gilt sie doch nach § 612 BGB als vereinbart. Ist in Ermangelung einer Taxe die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist die übliche Vergütung als vereinbart anzusehen (§ 612 Abs. 2). Die Höhe der üblichen Vergütung resultiert aus der Bestimmung der Leistung nach billigem Ermessen (§ 315 BGB).